Urteil gegen Handy-Branding
Statt dass eine Steuertaste, wie in der Werbung zu sehen und im Handbuch zu lesen ist, die Funktion "Neue SMS" aufrief, stellte das Siemens A60 aus dem T-Punkt eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet her. [...] Das Amtsgericht entschied, dass dem Kläger der volle Kaufpreis des Handys samt Guthabenkarte in Höhe von 79,95 Euro zu erstatten sei, da das Produkt einen Mangel aufweise.ja DAS sind doch mal gute nachrichten. sogar sehr gute. vielleicht fangen die provider ja jetzt endlich mal wieder an mit verstand darueber nachzudenken, wie man kundenzufriedenheit steigert, anstatt nur kurzfristig die kassen zu fuellen. mir ist es relativ egal, wie ein provider das handy einstellt bevor ich es erwerbe.. solange ich alle tasten selber umbelegen kann. da kann am anfang von mir aus auf jeder taste nen t-zones/vodafone live/etc ramsch sein.. solange ich da wieder die normalen funktionen drauf kriege.
geschrieben am 14. März, 00:32 in geeky · 2201x gelesen
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